Dichtheitsprüfung

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Dichtheitsprüfung

Die Betreiber von kältetechnischen Anlagen sind ab dem 01.01.2015 gesetzlich verpflichtet, nach der EG-VO517/2014 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelmäßige Dichtheitsprüfungen durch Kälte-Klima-Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Anlagenbetreiber stehen in der Pflicht nur qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen. Die Dichtheitsprüfungen müssen in unterschiedlichen Abständen erfolgen, dies ist abhängig von der CO²-Äquivalenz der Anlagen. Sinnvoll ist die Durchführung in Verbindung mit Wartungsarbeiten, z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrages. Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Absatz 1 Nr. 7 Chemikaliengesetz (ChemG) mit Geldbußen bis 50.000 € pro Verstoß geahndet werden.

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» Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung

Kälteanlagen mit mehr als 5 Tonnen CO²-Äquivalent müssen überprüft werden!

Die EU hat verschiedene Verordnungen zur Sicherstellung der Dichtheit von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen erlassen.

Im folgenden werden die Eckpunkte der Dichtheitsprüfung kurz und knapp erläutert...

Dichtheitskontrollen für Stationäre Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen:

  • ab 5 t: jährliche Kontrolle
  • ab 10t: hermetische Systeme
  • ab 50 t: ½jährliche Kontrolle
  • ab 500 t: ¼jährliche Kontrolle
Kältemittel GWP-Wert ab 5 t ab 10 t ab 50 t ab 500 t
R134a 1430 3,5 kg 7,0 kg 35 kg 350 kg
R404A 3922 1,3 kg 2,6 kg 13 kg 130 kg
R407C 1774 2,8 kg 5,6 kg 28 kg 280 kg
R410A 2088 2,4 kg 4,8 kg 24 kg 240 kg
Kältemittel GWP-Wert ab 5 t ab 10 t
R134a 1430 3,5 kg 7,0 kg
R404A 3922 1,3 kg 2,6 kg
R407C 1774 2,8 kg 5,6 kg
R410A 2088 2,4 kg 4,8 kg
Kältemittel GWP-Wert ab 50 t ab 500 t
R134a 1430 35 kg 350 kg
R404A 3922 13 kg 130 kg
R407C 1774 28 kg 280 kg
R410A 2088 24 kg 240 kg